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--Von ddp-Korrespondent Timo Lüge --=
Washington/München (ddp). Im Kartellprozess gegen Microsoft gab es für das Unternehmen am Dienstag sowohl Grund zur Freude als auch für Ärger. Zunächst hatte Richter Thomas Penfield Jackson erwartungsgemäß den Microsoft-Antrag abgelehnt, die gegen das Unternehmen verhängten Auflagen auszusetzen. Jackson selbst hatte vor einer Woche entschieden, dass Microsoft bereits während des anstehenden Berufungsverfahren seine Geschäftspraktiken einschränken müsse. Unter anderem darf das Unternehmen demnach ab Anfang September Microsoft-freundlichen Händlern keine Preisnachlässe mehr einräumen und seine Software nicht mehr so modifizieren, dass die Produkte der Konkurrenz schlechter oder gar nicht mehr funktionieren.
Einige Stunden später konnte Microsoft jedoch auch einen Erfolg verbuchen: Das Berufungsgericht teilte mit, dass es bereit wäre, den Fall anzunehmen. Überraschend war an dieser Entscheidung, dass sie unmittelbar veröffentlich wurde, nachdem Microsoft Berufung einlegt hatte. Normalerweise wird im amerikanischen Rechtssystem erst eine Anhörung anberaumt. Als Grund für das ungewöhnliche Vorgehen nannte das Gericht die «außerordentliche Bedeutung des Falles». Microsoft kann diese Entscheidung deshalb als Erfolg betrachten, weil das Berufungsgericht in der Vergangenheit einige Entscheidungen Jacksons gegen Microsoft aufgehoben hatte. Amerikanischen Medien zufolge gilt das Gericht außerdem als kompetenter in Belangen der High-Tech-Industrie als Jackson und der Oberste Gerichtshof.
Die US-Regierung will indes nach eigenen Angaben an ihrem Plan festhalten, das Berufungsgericht zu überspringen und den Prozess direkt an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten übergeben wollen. Der US-Zeitung für die High-Tech-Industrie, San Jose Mercury, zufolge verschlechtern sich die Chancen für eine solche Sprungrevision durch die Entscheidung des Berufungsgerichts.
Im Kern des Berufungsverfahrens steht die Frage, ob Microsoft zerschlagen werden soll. Das hatte Jackson vergangene Woche in erster Instanz beschlossen. Nach Meinung des Richters könne nur eine Teilung des Unternehmens verhindern, dass Microsoft seine Marktmacht weiterhin missbraucht und somit der Konkurrenz und den Verbrauchern schadet.
Mehr Informationen:
Alle Entscheidungen der ersten Instanz im Microsoft-Verfahren:
www.dcd.uscourts.gov/microsoft-all.html
Entscheidung des Berufungsgerichts:
www.cadc.uscourts.gov/ECF/Microsoft/microsoft.html
Anrufung des Obersten Gerichtshofes durch das amerikanische
Justizministerium:
www.usdoj.gov/atr/cases/f4900/4944.htm
Dokumente von Microsoft:
www.microsoft.com/presspass/trial
