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Washington/München (ddp). In der Nacht zu Donnerstag verkündete US-Richter Thomas Penfield Jackson das Strafmaß im Kartell-Prozess gegen Microsoft. In seiner Entscheidung beschloss Penfield sowohl Maßnahmen, die die Struktur von Microsoft betreffen, als auch solche, die sich auf die Geschäftspraktiken beziehen. Gegen beide Strafen kann das Unternehmen Berufung einreichen. Die Einschränkungen der Geschäftspraktiken sollen bereits in 90 Tagen wirksam werden.
Die Eckpunkt sind:
- Microsoft soll in zwei Teile aufgespalten werden. Eine Firma soll die Windows-Betriebssysteme behalten, der zweite Teil alle anderen Produkte des Konzerns betreuen. Darunter fällt zum Beispiel die Microsoft-Bürosoftware (Excel, Word, Powerpoint), das Internet-Programm Microsoft Internet-Explorer, Computer-Spiele, Server sowie alle Hardware-Produkte wie Mäuse oder Joysticks.
- Die beiden «Minisofts» dürfen in den nächsten zehn Jahren nicht miteinander fusionieren.
- Microsoft hat vier Monate Zeit einen Plan zu erstellen, der darlegen soll, wie das Unternehmen aufgebrochen werden kann.
- Microsoft darf auf Computer-Hersteller und Software-Entwickler keinen Druck ausüben indem das Unternehmen droht, wichtige Informationen zurückzuhalten oder den Preis für Microsoft-Produkte anzuheben.
- Microsoft darf keine Verträge mehr abschließen, in denen ein Unternehmen gezwungen wird, ein zusätzliches Microsoft-Produkt zu erwerben um das gewünschte Produkt zu erhalten.
- Microsoft darf sein Betriebssystem nicht bewusst so modifizieren, dass Programme anderer Hersteller schlechter oder gar nicht mehr funktionieren.
- Software-Entwickler anderer Firmen müssen technische Informationen über wichtige Software-Komponenten (APIs) zeitnah zu den Microsoft-Programmierern erhalten.
Microsoft hat gegen das Urteil Berufung angekündigt. Sollte es zu einer Spaltung des Unternehmens kommen, hat Richter Jackson außerdem angeordnet, dass hochrangige Microsoft-Angestellte nicht bei beiden «Minisofts» tätig sein dürfen. Außerdem dürfen Großaktionäre, die mehr als fünf Prozent der Microsoft-Aktien halten, nur noch an einer der beiden Firmen beteiligt sein.
