Multimedia/Internet/Recht/
-- Von Timo Lüge --=
München (ddp). Nach günstigen Flügen in die Südsee suchen, dem Freund in Hamburg eine E-Mail schicken oder einen Blick auf die Börsenkurse werfen - fast jeder, der an seinem Arbeitsplatz einen Internetanschluss hat, nutzt ihn auch privat.
Doch ähnlich wie bei privaten Telefongesprächen, kann auch privates Surfen am Arbeitsplatz zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen. Generell gilt: Der Computer und der Internetanschluss sind Arbeitsmittel und dürfen nur zum Arbeiten verwendet werden. Der Arbeitnehmer müsse immer davon ausgehen «dass es nicht im Sinne des Arbeitgebers ist und ein Verstoß gegen die betriebliche Ordnung, wenn er auf Abwegen surft», erläutert der Münchner Anwalt Gerhard Kaßing. Laut Kaßing könne der Arbeitnehmer aber davon ausgehen, dass Surfen in der Mittagspause oder nach Dienstschluss erlaubt ist, wenn auch private Telefongespräche gestattet sind.
In der Praxis setzen die meisten Unternehmen auf die Vernunft ihrer Mitarbeiter. «Bei uns werden die Leute daran gemessen, wie sie arbeiten und nicht daran, ob sie mal privat ins Internet gehen», sagt Christof Bachmair aus der Siemens-Unternehmenskommunikation gegenüber der Nachrichtenagentur ddp. Ähnlich großzügig ist man auch bei der Allianz, Daimler-Chrysler und vielen High-Tech-Firmen. Herbert Wenk, ein Sprecher des US-Computerherstellers Compaq: «Sie können nicht auf der einen Seite Internet predigen und auf der anderen Seite die Leute einschränken.»
Firmen, die bei privater Internetnutzung großzügig sind, sperren aber häufig bestimmte Internet-Adressen oder setzen Software ein, die Webseiten blockiert, auf denen bestimmten Worte vorkommen. Das zielt meist auf Sex-Seiten ab, hat mitunter aber kuriose Auswirkungen. So verweigern viele Filterprogramme den Zugriff auf die Homepage der «FAG Kugelfischer» (http://www.fag.de), weil «fag» im englischen ein Schimpfwort für Schwule ist.
Arbeitnehmer sollten sich immer bewusst sein, dass der Arbeitgeber die Internetnutzung überwachen kann und darf. Technisch ist es für die Systemverwalter kein Problem zu kontrollieren, wer welches Internetangebot besucht. Auch E-Mails sind problemlos lesbar. Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Reinhard Vetter, sagt deshalb: «Bei der Nutzung des Internet ist der Mensch ein offenes Buch.» In den USA ergab eine Studie der Amerikanischen Management Vereinigung (AMA), dass 27 Prozent der Firmen die E-Mails ihrer Angestellten speichern und lesen. 16,5 Prozent dieser Unternehmen unterrichten ihre Angestellten zudem nicht darüber, dass sie überwacht werden. Bei der renommierten New York Times wurden im Dezember 23 Angestellte entlassen, weil sie laut Unternehmens-Sprecher Nielsen «unangemessene E-Mails» verschickt hätten.
Auch in Deutschland dürfen Arbeitgeber die E-Mails ihrer Mitarbeiter lesen, erläutert Helga Schumacher, Pressesprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten. Allerdings darf der Betriebsrat über Art und Umfang der Überwachung mitentscheiden (§ 87 1 Nr. 6 BetrVG).
Es wäre aber falsch zu vermuten, dass es sich dabei nur um Neugierde oder Boshaftigkeit der Chefs handelt. Vielmehr ist es Selbstschutz, denn die Firma ist juristisch für jedes Bit verantwortlich, das auf ihrem Server liegt. Werden strafbare Inhalte auf dem Zentralrechner gespeichert, kann die Polizei den Server beschlagnahmen. Für viele Unternehmen wäre dies das Ende.
Arbeitnehmer sollten daher bei der Internet-Nutzung vorsichtig sein und den Firmenzugang nur dann privat nutzen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Anruf beim Betriebsrat. Auf keinen Fall sollten Angestellte elektronisch über die Firma, ihre Vorgesetzten oder Kollegen schlecht reden. Das kann als geschäftsschädigendes Verhalten ausgelegt werden und zur Kündigung führen.
Mehr Informationen:
Tipps zur Internet-Nutzung am Arbeitsplatz
http://www.ra-kassing.de/arbeit/email/alg.htm
Bundesbeauftragter für Datenschutz:
http://www.bfd.bund.de
Datenschutz-Informationen der Humboldt-Universität zu Berlin:
http://www.rewi.hu-berlin.de/datenschutz
US-Studie zur elektronischen Überwachung am Arbeitsplatz:
http://www.amanet.org/research/monit
