Finanzen/Steuern/Internet/HIG/
(ddp-Infokasten)
--Von Timo Lüge--
München (ddp). Wer seine Steuererklärung spät abgibt, bekommt auch seine Steuererstattung erst mit erheblicher Verzögerung - es sei denn er hat einen Online-Anschluss. Gerade in Stoßzeiten dauert es beim Finanzamt sechs bis acht Wochen, bis die Daten aus den Formularen eingetippt sind. Eine elektronisch eingereichte Steuererklärung hingegen wird per Internet direkt auf den Rechnern des Finanzamtes hinterlegt und so häufig schneller bearbeitet.
Benannt wurde das Projekt «Elektronische Steuererklärung» ausgerechnet nach der Elster, einem sprichwörtlich diebischen Vogel. Bereits 1999 war es damit in vielen Bundesländern möglich, die Einkommensteuererklärung digital abzugeben. Mittlerweile sind alle Länder an das Projekt angeschlossen. «Mit dem Echo sind wir sehr, sehr zufrieden. Denn nichts ist in Deutschland geheimer, als wie viel jemand verdient. Und speziell im Zusammenhang mit dem Internet ist die Hemmschwelle sehr hoch», sagte Roland Krebs, Projektleiter von Elster, der Nachrichtenagentur ddp. Während im gesamten vergangenen Jahr 30.000 Einkommensteuererklärungen online eingereicht worden waren, seien es in diesem Jahr bereits 50.000.
Und so funktioniert die elektronische Steuererklärung:
- Um Elster zu nutzen, benötigt man neben einem Windows-Computer auch einen Internet-Anschluss und ein Computerprogramm, das Elster unterstützt. Das sind unter anderem das «Wiso Sparbuch 2000» (Buhl, 79,90 Mark), «Taxman» (Lexware, 78 Mark) und «Das große Steuer-Sparpaket» (Databecker, 29,90 Mark). Eine komplette Liste aller Programme steht im Internet unter http://www.elster.de/Steuerzahler/Produkte/produkte.htm. Nutzer des Betriebssystems Linux oder MacOS werden Elster laut Krebs vermutlich erst nächstes Jahr nutzen können.
- Nachdem alle Daten eingegeben worden sind, überprüft die Elster-Software die Informationen auf Plausibilität und Vollständigkeit. Rückfragen durch den Finanzbeamten sollen dadurch zum großen Teil unnötig werden. Anschließend werden die Daten verschlüsselt und über das Internet an das Finanzamt übermittelt.
- Schließlich muss eine zweiseitige, komprimierte Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden. Auf diesem Bogen steht auch ein fünfstelliger, alphanumerischer Code. Damit kann der Finanzbeamte die übermittelte Datei öffnen.
Da jede übermittelte Datei einen eigenen Code erhält, kann eine fehlerhafte Steuererklärung bei Bedarf auch ersetzt werden; man überträgt einfach eine neue Datei. «Auch wenn jemand 30 Steuererklärungen abgegeben hat, erfährt der Finanzbeamte das nicht. Der Finanzbeamte weiß nur an Hand des Codes, dass eine Datei vorliegt, welche das ist und wie er sie öffnen kann», erläutert Krebs. Dass auch die elektronische Steuererklärung nicht ganz ohne Papier auskommt, liegt laut Projektleiter unter anderem daran, dass Steuererklärungen nach deutscher Gesetzgebung eigenhändig unterschrieben sein müssen. Bis 2002 sollen die Gesetze aber entsprechend geändert werden. Außerdem soll es dann auch elektronische Lohnsteuerkarten geben. «Denn was nützt es Ihnen, wenn Sie eine elektronische Steuererklärung abgeben können, aber die Lohnsteuerkarte per Post hinterher schicken müssen?» fragt Krebs. Ebenfalls geplant sei die Übermittlung elektronischer Steuerbescheide. Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteueranmeldung sollen in Elster integriert werden.
Mehr Informationen:
Elektronische Steuererklärung:
http://www.elster.de
Steuerprogramme im Test:
http://www.zdnet.de/produkte/artikel/sw/199901/steuer07_00-wc.html
