Urteil/Multimedia/Microsoft/HIG/
(ddp-Infokasten)
Karlsruhe (ddp). Die meisten großen Software-Hersteller vertreiben ihre Programme über zwei Kanäle: Zum einen über den klassischen Handel, wo das Produkt von jedermann gekauft werden kann. Parallel dazu schließen die Software-Produzenten häufig spezielle Verträge mit Firmen ab, die Hardware zusammenbauen, Software installieren und diese Computer verkaufen.
Solche Firmen heißen auf englisch «Original Equipment Manufacturer» - OEM (etwa: Hersteller von Originalgeräten). Dieser Begriff ist allerdings missverständlich, denn bei dem OEM handelt es sich eben nicht um den Originalhersteller eines Produkts, sondern um ein Unternehmen, dass diese Produkt weiterverarbeitet. Große Computerhändler wie Dell oder Gateway2000 sind zum Beispiel Microsoft-OEM-Partner, da sie die Microsoft-Betriebssysteme auf ihren Rechnern installieren und verkaufen.
Die OEM zahlen dabei für die Software deutlich weniger als der Endkunde im Fachhandel. Daher werden Programme, die für OEM bestimmt sind, in der Regel mit dem Aufkleber versehen «Darf nur mit einem neu gekauften Computer vertrieben werden». Gegenüber den im Handel erhältlichen Versionen unterscheidet sich die Software häufig lediglich dadurch, dass der Original-Hersteller keinen kostengünstigen technischen Kundendienst anbietet. Die Funktionalität ist aber die gleiche.
Die Verbreitung von OEM-Produkten dient den Software-Firmen in erster Linie dazu, eine möglichst hohe Verbreitung ihres Produkts zu erreichen. Aus diesem Grund kann es zum Beispiel vorkommen, dass bei einem PC, für den der Kunde 2.000 Mark zahlt, Software installiert ist, die im Fachhandel über 3.000 Mark kosten würde. Bei der installierten Software handelt es sich in einem solchen Fall um die günstigeren OEM-Versionen.
